Tourismusrecht
Lexikon

Pauschalreise

Eine Pauschalreise verbindet mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub und wird rechtlich als ein Gesamtangebot eingeordnet.

Kurz erklärt

Eine Pauschalreise liegt nach § 2 PRG insbesondere vor, wenn etwa Beförderung, Unterkunft, Mietwagen oder eine andere touristische Leistung miteinander verbunden werden. Entscheidend ist die konkrete Zusammenstellung und der Ablauf der Buchung, nicht allein die Bezeichnung des Angebots.

Die Einordnung kann auch bei getrennten Verträgen entstehen, etwa wenn Leistungen zu einem Gesamtpreis angeboten oder über verbundene Online-Buchungen vermittelt werden. Davon zu unterscheiden sind einzelne Reiseleistungen und verbundene Reiseleistungen, für die andere Regeln gelten können.

Für die weitere Orientierung finden Sie den Schwerpunkt zu Pauschalreise und Reiseveranstalter sowie den Pauschalreise-Check. Der Begriff Reiseveranstalter erklärt die daran anknüpfende Rolle.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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