Tourismusrecht
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Beherbergungs-Check

Fragen zur Unterkunft und Gastaufnahme in Österreich strukturiert einordnen.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ansprechperson

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

BRANDAUER Rechtsanwälte

Orientierung für touristische Betriebe, Gäste und Vertragspartner in Österreich.

Dieser Check führt durch die ersten Einordnungsfragen: Geht es um den Betrieb, das Meldewesen, eine Gastaufnahme oder um einen Schaden an eingebrachten Sachen?

Das Ergebnis zeigt, welche Informationen für eine fachliche Prüfung besonders wichtig sind. Es ersetzt keine Beurteilung des einzelnen Vertrags oder Sachverhalts.

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Beherbergungs-Check

Anliegen zu Unterkunft und Gastaufnahme strukturiert einordnen.

01 Frage 1

Bitte ordnen Sie Ihr Anliegen für die anwaltliche Prüfung ein.

Ergebnis

Ihre Orientierung

01

Beherbergungs-Check

Anliegen zu Unterkunft und Gastaufnahme strukturiert einordnen.

Was Sie für den nächsten Schritt sammeln können

Halten Sie den Zeitraum der Unterkunft, die Rolle der beteiligten Personen, die Art des Betriebs und den bisherigen Schriftverkehr fest. Bei einem Schaden helfen außerdem Fotos, Inventar- oder Übergabeunterlagen und eine kurze Chronologie.

Sinnvolle Unterlagen

  • Betriebsbeschreibung, Gewerbeunterlagen und Beschreibung des konkreten Angebots
  • Buchungsbestätigung, Unterkunftsbedingungen und Zahlungsbelege
  • Meldeunterlagen oder Angaben zum Gästeverzeichnis, soweit sie für die Einordnung relevant sind
  • Bei einem Schaden: Fotos, Inventar, Meldung an den Betrieb und Belege zur Schadenshöhe

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung 1994, § 111, Gastgewerbe und Beherbergung von Gästen
  • Meldegesetz 1991, § 5, Unterkunft in Beherbergungsbetrieben
  • Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 970, Haftung bei Gastaufnahme

Beherbergung und Gastaufnahme

Der Themenüberblick erklärt die wichtigsten Schnittstellen von Betrieb, Gast und Unterkunft.

Betriebsunterlagen vorbereiten

Die Checkliste hilft, Angaben und Dokumente für eine erste Prüfung zu ordnen.

Allgemeine Orientierung auf Grundlage ausgewählter österreichischer Rechtsgrundlagen. Ob eine Gewerbeberechtigung, eine Meldepflicht oder eine Haftung besteht, hängt vom konkreten Betrieb, Ablauf und Vertrag ab.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH\nGiselakai 51\n5020 Salzburg