Ortstaxe
Die Ortstaxe ist eine nach Landesrecht geregelte Abgabe, die typischerweise an entgeltliche Nächtigungen anknüpft. Höhe, Befreiungen und Meldewege sind nicht bundesweit einheitlich.
Die Ortstaxe, auch Nächtigungsabgabe oder Aufenthaltsabgabe genannt, knüpft in Österreich typischerweise an einen Aufenthalt in einer Unterkunft gegen Entgelt an. Sie ist kein einheitlicher Bundesbeitrag: Die konkrete Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem anwendbaren Landesrecht und kann durch örtliche Regelungen ergänzt werden.
Für Unterkunftgeber sind insbesondere die örtliche Zuständigkeit, die Höhe, mögliche Befreiungen sowie die Erfassung, Meldung und Abfuhr der Abgabe wichtig. Welche Personen als Abgabenschuldner oder Abgabepflichtige gelten und welche Fristen einzuhalten sind, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. Die Ortstaxe ist von der allgemeinen Meldepflicht nach dem Meldegesetz zu unterscheiden.
Für eine erste Einordnung hilft der Themenbereich Tourismusabgabe und Ortstaxe. Mit dem Tourismusabgaben-Check lassen sich Abgabe und Meldeweg strukturiert einordnen. Ergänzend erklären die Begriffe Tourismusabgabe und Meldepflicht die Abgrenzung.
Mehr erfahren
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
-
Tourismusabgabe
Die Tourismusabgabe ist eine nach Landesrecht geregelte Abgabe im Zusammenhang mit dem Tourismus, deren Ausgestaltung je nach Bundesland unterschiedlich sein kann.
-
Meldepflicht
Pflicht von Gästen in österreichischen Beherbergungsbetrieben, sich anzumelden und die dafür erforderlichen Daten zu bestätigen; maßgeblich sind insbesondere §§ 5, 7 und 10 MeldeG.
Anliegen besprechen
Orientierung für touristische Betriebe, Gäste und Vertragspartner in Österreich.
Anliegen besprechen
Adresse
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH\nGiselakai 51\n5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000